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   BGH, 27.04.1982 - 1 StR 62/82   

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https://dejure.org/1982,10417
BGH, 27.04.1982 - 1 StR 62/82 (https://dejure.org/1982,10417)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1982 - 1 StR 62/82 (https://dejure.org/1982,10417)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 (https://dejure.org/1982,10417)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses - Prostituierte als Ausbeutungsobjekt trotz Provisionsbeteiligung an Sektpreisen - Ausbeutungslage durch gezielte Manipulation der wirtschaftlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 153/74

    Strafbarkeit wegen eines Verbrechens der kupplerischen Zuhälterei in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 1 StR 62/82
    Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert neben den sonstigen Voraussetzungen (planmäßiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht, vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 1974 - 1 StR 153/74 und vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75) eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses.

    Es können jedoch, wie der Senat bereits entschieden hat, beide Tatbestandsalternativen tateinheitlich verwirklicht werden (BGH, Urteil vom 14. Mai 1974 - 1 StR 153/74).

  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75

    Ablehnung des Hilfsbeweisantrags des Angeklagten auf Einholung eines

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 1 StR 62/82
    Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert neben den sonstigen Voraussetzungen (planmäßiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht, vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 1974 - 1 StR 153/74 und vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75) eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses.
  • BGH, 14.01.1977 - 1 StR 639/76

    Ablehnung eines auf Vernehmung eines Kriminalbeamten gerichteten

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 1 StR 62/82
    Die Vorschrift will die Selbstbestimmung der Prostituierten schützen und sie davor bewahren, daß sie als Ausbeutungsobjekt des Zuhälters in der Prostitution verharren muß oder ihr noch mehr anheim fällt (vgl. BGH. Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 639/76; Lenckner in Schönke/ Schröder, StGB, 20. Aufl. § 181 a Rdn. 10).
  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82

    Verurteilung wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution sowie wegen

    Der Tatbestand (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfordert insoweit, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80, vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - und vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - sowie Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 44/83

    Strafbarkeit wegen Menschenhandels - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Daß beide Tatbestandsalternativen der Zuhälterei rechtlich zusammentreffen können, hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. BGHSt 19, 107, 109 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63] m.w.N.; Urteile vom 14. Mai 1974 - 1 StR 153/74 - und vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82).
  • BGH, 03.05.1983 - 1 StR 253/83

    Fehlen einer Notlagesituation zur Begründung einer verschärften Strafzumessung

    Soweit die Erwägungen dem Angeklagten das planmäßige und eigensüchtige Ausnutzen fremder Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle zur Last legen, knüpfen sie an Tatbestandsmerkmale der ausbeuterischen zuhälterei an (vgl. BGH, Urteile vom 24.2.1981 - 1 StR 715/80; 27.4.1982 - 1 StR 62/82; 22.9.1982 - 3 StR 300/82 - NStZ 1983, 220), beziehen sich daher auf Umstände, die gemäß § 46 Abs. 3 StGB nicht berücksichtigt werden dürfen.
  • BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82

    Anforderugen an eine Aufklärungsrüge im Sinne von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO -

    Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostitutierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80 - vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82 -).
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